Befähigte Person zur Prüfung von Leitern, Tritten und fahrbaren Arbeitsbühnen

Leitern, Tritte und fahrbare Arbeitsbühnen sind Arbeitsmittel, die in regelmäßigen Abständen auf ihre Gebrauchstauglichkeit geprüft werden müssen. Diese Prüfung erfolgt durch befähigte Personen, die vom Arbeitgeber benannt werden. Um die Fähigkeiten zu erlangen, eine solche Prüfung durchführen zu können, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Eine Ausbildungsunabhängige Möglichkeit ist die Teilnahme an dieser Schulung.

Teilnahmevoraussetzungen

NotwendigKörperliche Eignung (z.B. Untersuchung gemäß dMindestalter 18 Jahre, Zuverlässige und sorgfältige Arbeitsweise, Beherrschung der deutschen Sprache
EmpfohlenFortbildung zum Sachkundigen für PSAgA gemäß DGUV Grundsatz 312-906

Inhalte

Theorie

  • Vorschriften und Handlungshilfen im Arbeitsschutz und der Betriebssicherheit

  • TRBS 1203 – Zur Prüfung befähigte Person

  • Arten von Leitern und Tritten

  • Eigenschaften und Aufbau einer fahrbaren Arbeitsbühne

  • Kennzeichnung

  • Herstellervorgaben

  • Anwendung

  • Prüfablauf und Prüfintervalle

  • Reparatur- und Instandhaltungsmöglichkeiten

Praxis

  • Prüfmöglichkeiten

  • Beurteilung von Schadensbildern

  • Durchführung der Prüfung an Mustern

  • Kennzeichnung und Dokumentation

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