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Befähigte Person zur Prüfung von Steigleitern
Steigleitern sind Arbeitsmittel, die in regelmäßigen Abständen auf ihre Gebrauchstauglichkeit geprüft werden müssen. Diese Prüfung erfolgt durch befähigte Personen, die vom Arbeitgeber benannt werden. Um die Fähigkeiten zu erlangen, eine solche Prüfung durchführen zu können, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Eine Ausbildungsunabhängige Möglichkeit ist die Teilnahme an dieser Schulung.
Teilnahmevoraussetzungen
Notwendig | Körperliche Eignung (z.B. Untersuchung gemäß dem ehemaligen Grundsatz G 41 „Arbeiten mit Absturzgefahr“), Mindestalter 18 Jahre, Zuverlässige und sorgfältige Arbeitsweise, Beherrschung der deutschen Sprache |
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Empfohlen | Fortbildung zum Sachkundigen für PSAgA gemäß DGUV Grundsatz 312-906 |
Inhalte
Theorie
Vorschriften und Handlungshilfen im Arbeitsschutz und der Betriebssicherheit
TRBS 1203 – Zur Prüfung befähigte Person
Typen von Steigleitern
Kennzeichnung
Herstellervorgaben
Anwendung
Prüfablauf und Prüfintervalle
Reparatur- und Instandhaltungsmöglichkeiten
Umgang mit Bestandsanlagen und Änderungen in der Normung
Praxis
Prüfmöglichkeiten
Beurteilung von Schadensbildern
Durchführung der Prüfung an Beispielen
Kennzeichnung und Dokumentation