PSAgA Sachkundeschulung

Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) schützt bei richtiger Anwendung vor tödlichen Gefahren bei Arbeiten in Höhen und Tiefen. Die Schutzwirkung wird in Form einer regelmäßigen Prüfung eines Sachkundigen auf die Gebrauchstauglichkeit sichergestellt. Diese Überprüfung ist durch den Gesetzgeber, die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, sowie die Hersteller vorgeschrieben und hat mindestens alle 12 Monate zu erfolgen. Die Verantwortung liegt beim Arbeitgeber.

Um die PSAgA nicht jedes Mal zum Hersteller oder anderen Prüf-Dienstleistern schicken zu müssen, können Sie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit dieser Schulung zu Sachkundigen fortbilden lassen, sodass sie in Zukunft selbst diese Prüfung durchführen können.

Teilnahmevoraussetzungen

NotwendigMindestalter 18 Jahre, Zuverlässige und sorgfältige Arbeitsweise, Unterweisung der Anwendung von PSAgA (DGUV Regel 112-198), Erfahrung in der Anwendung von persönlicher Absturzschutzausrüstung und Rettungsausrüstung, Beherrschung der deutschen Sprache
EmpfohlenUnterweisung der einfachen Rettung unter Verwendung von persönlicher Absturzschutzausrüstung (DGUV Regel 112-199)

Inhalte

Theorie

  • Vorschriften und Handlungshilfen im Arbeitsschutz

  • Was passiert im Absturzfall? - Physikalische und physiologische Grundlagen

  • Passende Produktauswahl (Herstellerunabhängig)

  • Lagerung, Pflege und Wartung

  • Materialkunde und typische Schäden

  • Kennzeichnung

  • Inbetriebnahme

  • Herstellervorgaben und Rückrufe

Praxis

  • Praktische Prüfung anhand von Prüfmustern

  • Prüfablauf mit Formalprüfung und Sicht- und Funktionsprüfung

  • Dokumentation

Mögliche Anwendungsbereiche

  • Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA)

  • Ausrüstungen zum Retten aus Höhen und Tiefen (RA)

  • Ausrüstungen für die Seilzugangs- und Positionierungstechnik (SZP)

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