PSAgA-Sachkundeprüfung

Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) schützt bei richtiger Anwendung vor tödlichen Gefahren bei Arbeiten in Höhen und Tiefen. Die Schutzwirkung wird in Form einer regelmäßigen Prüfung eines Sachkundigen auf die Gebrauchstauglichkeit sichergestellt. Diese Überprüfung ist durch den Gesetzgeber, die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, sowie die Hersteller vorgeschrieben und hat mindestens alle 12 Monate zu erfolgen. Die Verantwortung liegt beim Arbeitgeber.

Die Überprüfung hat durch eine sachkundige Person gemäß DGUV Grundsatz 312-906 zu erfolgen.

Was ist der PSAgA-Service?

Sie haben persönliche Absturzschutzausrüstung, die sachkundig überprüft werden soll? Kein Problem! Schicken Sie die Ausrüstung zu uns und wir führen für Sie eine sachkundige Prüfung inklusive Dokumentation durch. Im Anschluss schicken wir Ihnen die geprüfte Ausrüstung umgehend zurück.

Alternativ kommen wir auch gerne zu Ihnen und führen die Überprüfung bei Ihnen im Haus durch. So ist Ihre Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz nach der Überprüfung gleich wieder einsatzbereit.

Bei Ausrüstung, die nicht weiter verwendet werden kann, da sie beschädigt ist oder die maximale Lebensdauer des Herstellers erreicht hat, machen wir Ihnen gerne ein attraktives Angebot für neue Produkte.

Inhalt einer sachkundigen Prüfung

Wir gehen bei der sachkundigen Prüfung der Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz in vier Schritten vor.

  1. Formalprüfung: Hierbei überprüfen wir, ob die maximale Lebensdauer des Produktes erreicht ist, ob das Produkt für Ihren Anwendungsfall geeignet ist und ob das Produkt von einem Rückruf betroffen ist.

  2. Visuelle Kontrolle: Die Ausrüstung wird auf Beschädigungen und Vollständigkeit geprüft.

  3. Funktionskontrolle: In diesem Schritt wird sichergestellt, dass Ihre Persönliche Absturzschutzausrüstung noch vollständig funktionsfähig ist.

  4. Dokumentation des Prüfergebnisses und anbringen einer Prüfplakette mit Datum der nächsten notwendigen Überprüfung.

So können Sie sicher gehen, dass Sie und ihre Mitarbeiter weiterhin mit funktionsfähiger Ausrüstung sicher in der Höhe arbeiten können.

Die Vorteile einer PSAgA-Sachkundeschulung

Um die PSAgA nicht jedes Mal zu uns schicken zu müssen, können Sie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einer Schulung zur sachkundigen Person fortbilden lassen, sodass sie in Zukunft selbst diese Prüfung durchführen können.

Dies ist zum Beispiel sinnvoll, wenn Sie sehr viel Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz in Ihrer Firma in Gebrauch haben, oder Ihre Arbeitsumgebungen eine häufigere Prüfung notwendig machen. Auch wenn Sie die Ausrüstung über ein Magazin an unterschiedliche Nutzer ausgeben, muss sichergestellt sein, dass die PSAgA zwischen dem Nutzerwechsel sachkundig überprüft wird.

Informieren Sie sich gerne bei uns über eine entsprechende Fortbildung.

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Sie können uns von Montag bis Freitag von 08:00 bis 16:30 Uhr erreichen. Rufen Sie uns unter +49 (0) 2843 95814-0 für die Region Nord und +49 (0) 261 988297-0 für die Region Süd an.
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