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Vergessen Sie nicht, Ihren Dachrandschutz zu überprüfen!

Stehen Sie jemals auf einer Plattform, einem Dach oder einer anderen Plattform in der Höhe? Oftmals wird ein Dachkantenschutz installiert. Damit Sie und Ihre Mitbesucher nicht abstürzen. Sie bewegen sich nahe an der Dachkante, weil der installierte Zaun sicher ist. Aber ist es wirklich sicher?
Viele Gebäude haben einen Dachrandschutz im Gebäude oder auf dem Dach. Diese Umzäunungen, meist in Form von Geländern oder Brüstungen, schützen Menschen vor Stürzen. Und/oder verhindert oft den Zugang zu Bereichen, in denen es gefährlich ist.

Kollektive Maßnahme
Dachrandabsicherungen, auch bekannt als Dachrandschutz, fallen in der Arbeitsschutzstrategie von Arboportal, 2018, unter die Kategorie Kollektive Maßnahmen. Dies ist nach der Ursachenbekämpfung die einfachste und effizienteste Art, sich vor (Absturz-)Gefahren zu schützen.
Solange der Dachrandschutz korrekt installiert und gut gewartet ist, erfordert er kaum Kompetenzen der Menschen, um gefährliche Situationen für Absturzgefahren zu verhindern.
Was ist obligatorisch?
Zäune sind eine der einfachsten Formen der Absturzsicherung. Aber auch ein Dachrandschutz muss kontrolliert und gewartet werden.
Eine einfache Antwort auf die Frage, ob ein Dachrandschutz sicher ist: nicht immer. Dachrandsicherungen werden in der Regel nicht jährlich geprüft und somit auch nicht gewartet. Das liegt unter anderem daran, dass das Gesetz nur einen Rahmen vorgibt. Es besagt also nicht, dass die Einfriedungen jährlich oder öfter kontrolliert werden müssen.
Welche Anforderungen gibt es an den Einsatz von Einfriedungen? Das Gesetz besagt Folgendes:
Artikel 3.16. Verhütung der Absturzgefahr
1. Bei der Durchführung von Arbeiten, bei denen Absturzgefahr besteht, sind, soweit möglich, sichere Gerüste, Arbeitsbühnen oder Arbeitsböden vorhanden oder der Gefahr wird durch die Anbringung wirksamer Geländer, Schutzeinrichtungen oder ähnlicher Einrichtungen begegnet.
~ Arbeitsschutzverordnung
Inspektion und Prüfung
Für Zäune gibt es also keine direkte Kontrollpflicht, aber im Falle eines Zwischenfalls wird immer die Wartungshistorie angefordert. Unter anderem auf Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuches und der Arbeitsstättenverordnung. Wir empfehlen daher auch hier eine jährliche Inspektion.